Dienstag, April 24, 2007
Was macht eine Behörde mit Kunst? Vernichten!
Daß eine Bürokratie nicht nach Gewinn strebt und dies unabänderlich ist, hat Ludwig von Mises früh beschrieben:"There are many things about government administration which need to be reformed. Of course, all human institutions must again and again be adjusted anew to the change of conditions. But no reform could transform a public office into a sort of private enterprise. A government is not a profit-seeking enterprise. The conduct of its affairs cannot be checked by profit-and-loss statements. Its achievement cannot be valued in terms of money. This is fundamental for any treatment of the problems of bureaucracy."Angestellte der Londoner Verkehrsbehörde "Transport for London" haben diese Regel bestätigt, indem sie ein bedeutendes Kunstwerk des berühmten Graffitikünstlers Banksy übermalt haben. Das Kunstwerk zeigte eine Szene aus Pulp Fiction mit John Travolta und Samuel L. Jackson, die Bananen statt Pistolen in der Hand halten. Sein Wert wurde auf 300.000 Pfund geschätzt. Die offizielle Stellungnahme für diese Barbarei lautet:
"Our graffiti removal teams are staffed by professional cleaners, not professional art critics," said a spokesman for Transport for London, employers of the workers who coated the piece in thick black paint.Nach einer weiteren Stellungnahme sei es notwendig, eine "harte Linie" gegen Graffiti-Maler zu verfolgen, da deren Schmierereien eine Atmosphäre des Verfalls erzeugten, die der Kriminalität Vorschub leiste. Banksy gilt als "Genie des Humors" (Schirrmacher) und seine Werke erzielen Rekordpreise. Wie ein Barbier über den nun übermalten Banksy urteilte:
"There is no way it could have been mistaken for graffiti. [..] Whoever destroyed it is an idiot."Entweder ein Idiot oder der Staat.
Labels: Ausland, Bürokratie, Kunst
Montag, April 16, 2007
Fundstück: Öffentliche Hand und Wettbewerb
Aus einer alten Auflage eines einführenden Lehrbuchs in das Kartellrecht (Emmerich, 8. Auflage, S. 205 f.):
„Die öffentliche Hand verfügt auf zahlreichen Märkten, Z.B. bei Kriegswaffen, bei Fernmelde- und Eisenbahngerät sowie bei vielen Bauleistungen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen über eine Art Nachfragemonopol. Bemerkenswerterweise hat sie sich auch nie gescheut, von dieser Macht zum Nachteil der Lieferanten in einer häufig geradezu erschreckenden Weise Gebrauch zu machen. Beispiele sind systematische Verstöße gegen die Verdingsungsordnung, namentlich durch den Verzicht auf jede Ausschreibung und die Vergabe der Aufträge nach politischen Gesichtspunkten „unter der Hand“, wobei neuerdings unter der falschen Flagge eines sozialmoderierten Kapitalismus so abenteuerliche Gesichtspunkte wie Frauenförderung und „Tariftreue“ Beachtung finden, sonstige Formen des willkürlichen Ausschlusses einzelner Lieferanten die systematische Abwälzung bestimmter Entwicklungsrisiken auf sie, die ständige Zusammenarbeit mit einzelnen sogenannten Hoflieferanten, denen auf diese Weise mit Bedacht eine nahezu unangreifbare Position auf dem Markt zugespielt wird, ganz unverhältnismäßige Vertragsstrafenanforderungen, etwas bei Beteiligung der Lieferanten an verbotenen Submissionskartellen, sowie die verbreiteten Behinderungen der industriellen Eigenversorgung durch die in aller Regel öffentlichen Energieversorgungsunternehmen, insbesondere mittels diskriminierender Bedingungen für die Versorgung mit Reserve- und Zusatzstrom sowie für die Abnahme des Überschussstroms.“Nun, gut der Herr Professor mag ausweislich dieses Bandwurmsatzes kein begnadeter Schriftsteller sein, aber ich denke er hat die wesentlichen Umstände staatlichen Handelns im Markt gut beschrieben. Wie bei vielen Kartellrechtlern (z.B. die Herren Prof. Immenga, Mestmäcker, Möschel) scheint das ordnungspolitische Denken bei diesen durch die Dominanz der Freiburger Schule geprägten Juristen durch. Liest man dagegen die Ergüsse so manchen Gesellschafts- oder Kapitalmarktrechtlers, so möchte man gern die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn dies nicht in der Bibliotheksöffentlichkeit so sonderbar wirken würde.
Labels: Akademiker, Liberalismus, Ordnungspolitik, Recht, Rechtstaat
Freitag, April 13, 2007
Typische performative Widersprüchlichkeit eines Etatisten
Häufig wird behauptet, der Staat sei entstanden, um das Eigentum seiner "Mitglieder" zu schützen. Von denselben Personen wird behauptet, ohne den Staat könne Eigentum nicht existieren, weil dieser es erst garantiere. Beide Auffassungen können jedoch nicht ohne Widerspruch zugleich gehalten werden. Denn wenn der Staat enstanden wäre, um Eigentum zu schützen, so müßte bereits vor der Entstehung des Staats Eigentum vorhanden sein. Wenn aber vor der Entstehung des Staats Eigentum vorhanden ist, so muß Eigentum auch ohne Staat möglich sein. Da Eigentum ohne Recht nicht denkbar ist, folgt zwingend die Möglichkeit vorstaatlichen wie post-staatlichen Rechts.
Labels: Eigentum, Philosophie, Recht, Staatsursprung

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