Freitag, Februar 24, 2006
Staat, Kapital, Kosten - Wider das Argument kostenloser Staatstätigkeit
Oft wird für Staatstätigkeit, sei es für ein Auftreten des Staats als Unternehmen oder durch Bereitstellung öffentlicher Güter im Allgemeinen, das Argument genannt, daß der Staat nicht kostendeckend arbeiten müsse, da er keine Kapitalrendite zu erwirtschaften habe. Die Beiträge und Gebühren für Staatstätigkeit seien so bemessen, daß die Funktionalität gewährleistet werde, ohne daß dabei Gewinne entstünden.
Dieses Argument ist aus mehreren Gründen falsch. Es ignoriert eine der Grundregeln ökonomischer Analyse. Leider ist kaum ein staatlich ausgebildeter Wirtschaftswissenschaftler in der Lage, diese Grundregel zu reproduzieren, geschweige denn diese auf Staatstätigkeit anzuwenden. Es handelt sich um die Regel, nicht nur die kurzfristigen Effekte von Interventionen, sondern auch langfristige Effekte, die nur zu gerne aus dem Sichtfeld des Betrachters verschwinden, zu betrachten. Bastiat hat dies wunderbar formuliert in seinem grandiosen Aufsatz "What is Seen and What is Not Seen". Er macht die Unterscheidung zwischen guten und schlechten Ökonomen an der Fähigkeit, die kaum merklichen Folgen von Intervention ins Kalkül zu ziehen, fest:
1. Woher stammt das Kapital für staatliche Tätigkeit?
Die Erwirtschaftung von Kapitalrendite ist nichts anderes als Kostendeckung, denn Kapital kostet. Wo hat das Staatsunternehmen sein Kapital her? Es hat es vorher durch Enteignung bei den Bürgern gewonnen. Den Bürgern fehlt nun dieses Geld in der Tasche. Sie hätten es selbst nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten investiert oder konsumiert. Besteuerung und Verwendung der Mittel durch den Staat stören den Marktprozeß und setzen politische Entscheidungen dagegen. Es fallen also Kosten - nämlich beim Steuerbürger - an. Hätte dieser einen entsprechenden Betrag auf sein Sparbuch gelegt, so wäre der Betrag gewachsen. Wenn der Staat keine Gewinne macht, dann tut er es also auf Kosten seiner Steuerbürger.
2. Was macht der Staat mit dem Geld?
Der Staat wird das Geld dazu benutzen, es aufgrund politischer Entscheidungen in Vorhaben zu investieren, die Politiker für sinnvoll halten. Neben offensichtlichem staatlichen Unsinn möchte ich besonders auf die Gründung von Staatsunternehmen eingehen, die mit dem Steuergeld privaten Unternehmen Konkurrenz machen sollen. Solche Staatsbetriebe sind nicht marktwirtschaftlich organisiert und können es auch nicht sein. Zu einer marktwirtschaftlichen Organisation gehört auch die Berücksichtigung der Kosten fuer die Aufbringung von Eigen- und Fremdkapital. Durch Steuern enteignetes Geld wird nicht im Marktprozess gewonnen und ignoriert diese Kosten. Wenn Kapital aber vordergründig nichts kostet, kann es keine wirtschaftliche Organisation geben.
Indem der Staat darauf verzichtet, eine Kapitalrendite aus dem dem Marktprozeß entwendeten Geld zu erwirtschaften, perpetuiert sich die ökonomische Fehlleistung. Zwei Effekte folgen:
Erstens ist unternehmerische Tätigkeit mit Risiko verbunden. Sobald der Staat mit dem Kapital wirtschaftlich tätig wird (ein Widerspruch in sich, s.o.), unterliegt das Kapital dem Risiko des Verlusts. Der Gewinn eines Unternehmens trägt diesem Risiko Rechnung. Wenn der Staat auf den Gewinn verzichtet, dann verzichtet er auch auf Risikovorsorge. Bei der Berliner Bankgesellschaft hat man gesehen, wer dann den Schaden bezahlt: Der Bürger.
Zweitens verdrängt das Staatsunternehmen die private Konkurrenz. Denn staatliche Tätigkeit, die keinen Gewinnanspruch erhebt, verfälscht den Wettbewerb und beeinträchtigt die Tätigkeit anderer Unternehmen negativ, die wegen des Wetbwerbsdrucks höherem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind. Im schlimmsten Fall - z.B. wenn Konkurrenz per Gesetz verboten ist - wird unweigerlich jedes Staatsunternehmen den Weg gehen, den ein monopolistisches Staatsunternehmen nunmal gehen muss: den Weg von Bürokratie und Verschwendung. Anstatt wie ein privates Unternehmen in diesem Fall vom Markt durch Bankrott zu verschwinden, werden Politik und Bürokraten dem Bürger ein weiteres Mal durch Besteuerung Geld entziehen und somit eine Grundregel jeder wirtschaftlichen Aktivität ignorieren. Wirf niemals gutes Geld dem schlechten hinterher.
3. Fazit
Nur der kurzsichtige Bürger freut sich: er hat sich das auf den ersten Blick billigere Staatsunternehmen durch seine Steuern selbst erkauft. Nun 'profitiert' er von dessen Verschwendung, indem er weitere Steuern zahlen muss und eine Dienstleistung bekommt, die in aller Regel in Qualität und Preis dem durch den Markt gesetzten Standard weit hinterher hinkt. Schlimmer noch, die staatliche Konkurrenz hat den Anreiz zur Bereitstellung privater Lösungen vernichtet und es wird unmöglich, bei einem anderen Anbieter als dem Staat einzukaufen. Grossartig!
Dieses Argument ist aus mehreren Gründen falsch. Es ignoriert eine der Grundregeln ökonomischer Analyse. Leider ist kaum ein staatlich ausgebildeter Wirtschaftswissenschaftler in der Lage, diese Grundregel zu reproduzieren, geschweige denn diese auf Staatstätigkeit anzuwenden. Es handelt sich um die Regel, nicht nur die kurzfristigen Effekte von Interventionen, sondern auch langfristige Effekte, die nur zu gerne aus dem Sichtfeld des Betrachters verschwinden, zu betrachten. Bastiat hat dies wunderbar formuliert in seinem grandiosen Aufsatz "What is Seen and What is Not Seen". Er macht die Unterscheidung zwischen guten und schlechten Ökonomen an der Fähigkeit, die kaum merklichen Folgen von Intervention ins Kalkül zu ziehen, fest:
There is only one difference between a bad economist and a good one: the bad economist confines himself to the visible effect; the good economist takes into account both the effect that can be seen and those effects that must be foreseen.Diese Grundregel gilt es anzuwenden auf die ökonomische Analyse von Staatstätigkeit.
Yet this difference is tremendous; for it almost always happens that when the immediate consequence is favorable, the later consequences are disastrous, and vice versa. Whence it follows that the bad economist pursues a small present good that will be followed by a great evil to come, while the good economist pursues a great good to come, at the risk of a small present evil.
1. Woher stammt das Kapital für staatliche Tätigkeit?
Die Erwirtschaftung von Kapitalrendite ist nichts anderes als Kostendeckung, denn Kapital kostet. Wo hat das Staatsunternehmen sein Kapital her? Es hat es vorher durch Enteignung bei den Bürgern gewonnen. Den Bürgern fehlt nun dieses Geld in der Tasche. Sie hätten es selbst nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten investiert oder konsumiert. Besteuerung und Verwendung der Mittel durch den Staat stören den Marktprozeß und setzen politische Entscheidungen dagegen. Es fallen also Kosten - nämlich beim Steuerbürger - an. Hätte dieser einen entsprechenden Betrag auf sein Sparbuch gelegt, so wäre der Betrag gewachsen. Wenn der Staat keine Gewinne macht, dann tut er es also auf Kosten seiner Steuerbürger.
2. Was macht der Staat mit dem Geld?
Der Staat wird das Geld dazu benutzen, es aufgrund politischer Entscheidungen in Vorhaben zu investieren, die Politiker für sinnvoll halten. Neben offensichtlichem staatlichen Unsinn möchte ich besonders auf die Gründung von Staatsunternehmen eingehen, die mit dem Steuergeld privaten Unternehmen Konkurrenz machen sollen. Solche Staatsbetriebe sind nicht marktwirtschaftlich organisiert und können es auch nicht sein. Zu einer marktwirtschaftlichen Organisation gehört auch die Berücksichtigung der Kosten fuer die Aufbringung von Eigen- und Fremdkapital. Durch Steuern enteignetes Geld wird nicht im Marktprozess gewonnen und ignoriert diese Kosten. Wenn Kapital aber vordergründig nichts kostet, kann es keine wirtschaftliche Organisation geben.
Indem der Staat darauf verzichtet, eine Kapitalrendite aus dem dem Marktprozeß entwendeten Geld zu erwirtschaften, perpetuiert sich die ökonomische Fehlleistung. Zwei Effekte folgen:
Erstens ist unternehmerische Tätigkeit mit Risiko verbunden. Sobald der Staat mit dem Kapital wirtschaftlich tätig wird (ein Widerspruch in sich, s.o.), unterliegt das Kapital dem Risiko des Verlusts. Der Gewinn eines Unternehmens trägt diesem Risiko Rechnung. Wenn der Staat auf den Gewinn verzichtet, dann verzichtet er auch auf Risikovorsorge. Bei der Berliner Bankgesellschaft hat man gesehen, wer dann den Schaden bezahlt: Der Bürger.
Zweitens verdrängt das Staatsunternehmen die private Konkurrenz. Denn staatliche Tätigkeit, die keinen Gewinnanspruch erhebt, verfälscht den Wettbewerb und beeinträchtigt die Tätigkeit anderer Unternehmen negativ, die wegen des Wetbwerbsdrucks höherem Insolvenzrisiko ausgesetzt sind. Im schlimmsten Fall - z.B. wenn Konkurrenz per Gesetz verboten ist - wird unweigerlich jedes Staatsunternehmen den Weg gehen, den ein monopolistisches Staatsunternehmen nunmal gehen muss: den Weg von Bürokratie und Verschwendung. Anstatt wie ein privates Unternehmen in diesem Fall vom Markt durch Bankrott zu verschwinden, werden Politik und Bürokraten dem Bürger ein weiteres Mal durch Besteuerung Geld entziehen und somit eine Grundregel jeder wirtschaftlichen Aktivität ignorieren. Wirf niemals gutes Geld dem schlechten hinterher.
3. Fazit
Nur der kurzsichtige Bürger freut sich: er hat sich das auf den ersten Blick billigere Staatsunternehmen durch seine Steuern selbst erkauft. Nun 'profitiert' er von dessen Verschwendung, indem er weitere Steuern zahlen muss und eine Dienstleistung bekommt, die in aller Regel in Qualität und Preis dem durch den Markt gesetzten Standard weit hinterher hinkt. Schlimmer noch, die staatliche Konkurrenz hat den Anreiz zur Bereitstellung privater Lösungen vernichtet und es wird unmöglich, bei einem anderen Anbieter als dem Staat einzukaufen. Grossartig!
Donnerstag, Februar 23, 2006
Abzocke von Knackis
Ein aufschlußreicher Artikel der New York Times klärt auf über die Kosten, denen Knackis nach Beendigung ihres Gefängnisaufenthalts gegenüberstehen. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Mr. Rideau, for instance, has been billed $127,000 for the cost of his fourth and final trial last year.Urlaub auf Staatskosten ist in den USA nicht mehr, das ist soweit klar. Es ist ebenfalls klar, daß die Gefangenhaltung von Verbechern ein staatliches Zuschußgeschäft ist. Die Frage ist, ob dies wirklich so sein muß. Historisch gesehen waren Sklaven und Zwangsarbeit Geschäfte, die Gewinn abwarfen. Wie kann es sein, daß heutzutage unter dem Strich ein negatives Ergebnis steht? Dringender noch ist die Frage, warum dieses Geld dem Staat zukommt und nicht dem Geschädigten. Während die zusätzliche Ausbeutung des Insassen durch den Staat dessen offensichtlich überbordende Bürokratie mitfinanziert, ruiniert die staatliche Abzocke jegliche Chance des Opfers, mit Schadensersatzforderungen beim Täter erfolgreich zu sein. Die Wiedergutmachung des Schadens beim Opfer als oberstes liberales Prinzip wird hierdurch erheblich in Frage gestellt. Die Erschwerung der Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft ist neben dieser Problematik fast schon unbedeutend.
Louisiana wants him to pay for the costs of housing, feeding and transporting his jury from across the state. The prosecution has submitted bills from more than two dozen establishments, including the Seafood Palace ($435.68), Ruby Tuesday ($312.66) and Best Suites ($16,874.33).
His trial was expensive partly because Mr. Rideau was so famous in Lake Charles, La., where he killed a bank teller in 1961. He was convicted of murder three times, in 1961, 1964 and 1970, but appeals courts threw out the verdicts, citing misconduct by the government.
A fourth jury last year rejected the murder charge and found Mr. Rideau guilty of manslaughter, which had a maximum sentence of 21 years, meaning his sentence was complete. Mr. Rideau, who was also a prison journalist during his four decades behind bars, was freed that same day.
But Louisiana was not done with Mr. Rideau. David A. Ritchie, the judge in the case, ruled that Mr. Rideau was responsible for all of the charges billed by the prosecution.
"Mr. Rideau is the one that committed this crime that led to this trial, then led to all these costs," Judge Ritchie said at a hearing in August. "That's why people are charged court costs, because it's their actions."
Mr. Rideau has filed for bankruptcy, even though it is not clear that bankruptcy can erase debts of this kind. He has also appealed the decision, saying he is puzzled by the state's efforts.
"Society's interest is in an ex-con becoming solvent and in becoming a contributing member of society," Mr. Rideau said. "They created this court-costs sham to sabotage my efforts to create a life."
Samstag, Februar 18, 2006
Staat v. Schule zu Hause
Homeschooling ist in Deutschland weitgehend unbekannt. Von SPON ist das Thema in den letzten Jahren jedoch einige Male in den Mittelpunkt gerückt worden. Es ging um den Kampf einiger bayrischer Eltern für das Recht, ihre Kinder zu Hause unterrichten zu dürfen. Jeweils waren diese Eltern Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft. Diese Berichterstattung setzt SPON nun fort mit einer Familie aus Hamburg, die soeben gerichtlich unterlag. Einige Zitate aus dem Artikel:
Hier bietet sich also liberalen Eltern die Möglichkeit, praktisch etwas für die Sache der Freiheit zu unternehmen, wenn auch konkret vielleicht kein Bedürfnis besteht, die eigenen Kinder zu Hause zu unterrichten. Angesichts der strafrechtlichen Verfolgung von Heimunterrichtern ist eine solche "Demut" vor dem gewalttätigen Zugriff des Staates nicht als verwerflich zu qualifizieren.
In welchen Zusammenhang Beobachter aus dem Ausland die deutschen Bemühungen um die Ausdehnung des behaupteten staatlichen Gewaltmonopols in Kinderzimmer sehen, kann man in diesem Artikel nachlesen:
"Bei Ihnen zu Hause haben die Kinder eine heile Welt", hielt der Richter den Eheleuten vor. "Das ist aber leider nicht das, was uns in unserer Gesellschaft umgibt." Deshalb sei für die drei schulpflichtigen Töchter nicht allein entscheidend, wie, sondern auch wo sie unterrichtet werden: Kinder hätten das Recht, sich eigenverantwortlich zu entwickeln. Dazu gehöre auch, Verständnis für anders denkende und lebende Menschen aufbringen zu können, und diese Chance bleibe den Sprösslingen der Familie R. durch ihre Isolation im Elternhaus versagt.Es scheint, daß das Thema Homeschooling genug Brisanz besitzt, um noch häufig den Zeigefinger in die Wunde des schwärenden deutschen Etatismus zu legen. So gibt es inzwischen mit Schulunterricht zu Hause e.V. einen Verein, der Eltern juristisch gegen die Behörden beisteht. Offensichtlich erfährt der Verein finanzielle Unterstützung auch aus den USA. Das ist begrüßenswert. Zwar ist es wohl derzeit so, daß nur die Argumentation mittels der Gewissensfreiheit nach Art. 4 GG überhaupt erfolgversprechend ist. Doch mag eine einmal geschlagene Schneise in die Schulpflicht den Grundstein legen, daß auch andere liberale Ziele über die Unterrichtung von Kindern zukünftig praktisch umgesetzt werden dürfen. Diese Ziele können in der allgemeinen Zulässigkeit von Heimunterricht, Sudbury-Schulen (amerik. Original) und auch die Befreiuung von Privatschulen aus der Staatsaufsicht bestehen.
Der Staatsanwalt hatte den gleichen Gedanken in seinem Plädoyer etwas plakativer ausgeführt. Er zitierte aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes, dass "die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran hat, religiösen Parallelgesellschaften entgegenzuwirken".
Hier bietet sich also liberalen Eltern die Möglichkeit, praktisch etwas für die Sache der Freiheit zu unternehmen, wenn auch konkret vielleicht kein Bedürfnis besteht, die eigenen Kinder zu Hause zu unterrichten. Angesichts der strafrechtlichen Verfolgung von Heimunterrichtern ist eine solche "Demut" vor dem gewalttätigen Zugriff des Staates nicht als verwerflich zu qualifizieren.
In welchen Zusammenhang Beobachter aus dem Ausland die deutschen Bemühungen um die Ausdehnung des behaupteten staatlichen Gewaltmonopols in Kinderzimmer sehen, kann man in diesem Artikel nachlesen:
Six decades after Hitler, German politicians and official church leaders still do not seem to understand what true freedom implies: that raising children is a prerogative of their fathers and mothers and not of the state, which is never a benevolent parent and often an enemy.Die Antwort auf die Tauglichkeit dieser Versuche findet sich im aktuellen SPON-Artikel:
The targeted parents are all Christians, whose faith encourages them to act upon their principles, but the fierceness of the authorities’ reaction is telling. The dispute is not about religion (though that alone would be bad enough) but about the hearts and minds of the children. In Germany schools have become vehicles of indoctrination where children are brought up to unquestioningly accept the authority of the state in all areas of life. It is no coincidence that those who have escaped from indoctrination under the Soviets discern what the government is doing in the schools and are sufficiently concerned to want to protect their children from it. What is worrying is that “free-born” Western parents accept this assault on their freedom as normal and regard the Christian parents who want to opt out of the state system with suspicion.
What is one to make of modern-day Germany, a country which happily appoints a former marxist fanatic and condoner of terrorism to the post of minister of foreign affairs but accuses ordinary citizens of treason when they voice concern about what the schools are teaching their children? Clearly they have learned nothing from their experiences with state totalitarianism in the last century.
Die Beispiele zeigen: Die Schulpflicht ist in Deutschland eindeutig geregelt und juristisch nur schwer angreifbar. Die bisherigen Fälle zeigen aber auch: Ebenso ist die Schulpflicht für den Staat nur schwer durchsetzbar, wenn Eltern sie massiv boykottieren und sich weder von Geld- noch gar von Haftstrafen beeindrucken lassen.
Dienstag, Februar 14, 2006
Netzfundstücke: Selbständigkeit und Superbowl
Statt eigener Gedanken heute nur zwei Hinweise auf Netzfundstücke: Hier kann man Bruce Johnsons Buch "Go It Alone" über das Geheimnis erfolgreicher Selbständigkeit online lesen.
Dort kann man die Werbespots des Superbowls online sehen. Es sind wieder ein paar lustige dabei.
Dort kann man die Werbespots des Superbowls online sehen. Es sind wieder ein paar lustige dabei.
Samstag, Februar 11, 2006
Update: Die unterschiedlichen Hirne der Geschlechter, Autismus, Tourette und Intelligenz

Der Telegraph berichtet über die Probleme, die Molekularbiologe Peter A. Lawrence hatte, einen Artikel über die unterschiedlichen Denkweisen von Männern und Frauen in Science zu veröffentlichen. Nach langem Hin und Her kam es zur Ablehnung und anderweitigen Veröffentlichung. Es scheint sich der Befund nun auch in der Öffentlichkeit zu verdichten, daß Männer- und Frauenhirne sich von Geburt an unterscheiden. Lawrence weist in seinem Artikel darauf hin, daß Männer ungleich häufiger als Frauen an Autismus leiden, der als eine spezifische "Erkrankung" des männlichen Hirns verstanden wird, wohl auch als Form einer teilweisen Hyperintelligenz. Dieses zeichnet sich - gemäß der klassischen (Vor-)Urteile - durch größere Fähigkeiten zur Systematisiserung und Analyse bei gleichzeitigen Schwächen bei der Pflege sozialer Beziehungen aus. Das weibliche Gehirn dagegen ist empathischer und besser für Kommunikation ausgelegt. Dabei gilt, daß diese Beschreibungen nur für den Durchschnitt gelten. Beide Arten von Gehirnen kommen sowohl bei Männern als auch bei Frauen vor. Das typische männliche Gehirn tritt bei 60% aller Männer auf, bei 20% eine Mischform und bei weiteren 20% ein weibliches Gehirn. Für Frauen gelten umgekehrte Verhältnisse.
Ein ähnlicher Befund wie beim Autismus läßt sich auch beim Tourette-Syndrom feststellen. Dieses tritt bei dreimal mehr Männern als Frauen auf.
Eine weitere Parallele findet sich bei der als IQ gemessenen Intelligenz (vgl. hier, hier und hier). Hier schneiden Frauen durchschnittlicher ab, Männer extremer Es gibt im Vergleich zu Frauen mehr Männer, die extrem dumm sind, und auch mehr Männer, die extrem klug sind. Gleichzeitig gibt es aber auch das andere Extrem: Wegen der größeren Streubreite bei den Männern gibt es unter ihnen auch mehr Schwachsinnige mit einem IQ unter 55.
Update: Bild hinzugefügt.
Labels: FAZ, Gender, Gesundheit, Intelligenz
Dienstag, Februar 07, 2006
Poesie: Völkerhass - Ein Sonett von Friedrich von Bodenstedt
Völkerhass
Durch Zäune trennt man Herden auf der Weide,
Nach Grenzen, die durch Herrschermacht sich ändern,
Nach Ursprung, Sitten, Sprachen und Gewändern
Zieht man der Menschheit bunte Völkerscheide.
Doch Gott will nicht, dass Volk und Volk sich meide:
Das Meer bis zu des Erdballs fernsten Rändern
Wogt als Vermittler zwischen allen Ländern,
Es trennt zwei Welten und vereinigt beide.
Allein der Vorurtheile tiefe Kluft
Trennt Volk von Volk. Wie Gras auf beiden Seiten
Wuchert die Thorheit, die das Fremde meidet.
Doch hohe Bäume ragen durch die Luft,
Die Zweig' und Krone sich entgegenbreiten
Der Kluft nicht achtend, die die Wurzeln scheidet.
Friedrich von Bodenstedt (1819-1892)
Durch Zäune trennt man Herden auf der Weide,
Nach Grenzen, die durch Herrschermacht sich ändern,
Nach Ursprung, Sitten, Sprachen und Gewändern
Zieht man der Menschheit bunte Völkerscheide.
Doch Gott will nicht, dass Volk und Volk sich meide:
Das Meer bis zu des Erdballs fernsten Rändern
Wogt als Vermittler zwischen allen Ländern,
Es trennt zwei Welten und vereinigt beide.
Allein der Vorurtheile tiefe Kluft
Trennt Volk von Volk. Wie Gras auf beiden Seiten
Wuchert die Thorheit, die das Fremde meidet.
Doch hohe Bäume ragen durch die Luft,
Die Zweig' und Krone sich entgegenbreiten
Der Kluft nicht achtend, die die Wurzeln scheidet.
Friedrich von Bodenstedt (1819-1892)
Montag, Februar 06, 2006
"Bloggologie und Meinungsmacht"
Hier ein Hinweis auf eine vielleicht interessante Veranstaltung des Liberalen Instituts der Schweiz (via Dominik Hennig).
"Bloggologie und Meinungsmacht"
Lyceumclub, Rämistrasse 26, 8001 Zürich
8. Februar 2006 12:00 - 13:30
Dr. phil. Fritz Goergen, referiert im Rahmen eines Podiumsgesprächs zum Thema „ Bloggologie und Meinungsmacht“. Fritz Goergen beschäftigt sich mit strategischer Kommunikation und Kommunikations-Strategien in der globalen Geistes- und Wirtschaftswelt und in den nationalen Politikwelten. Der frühere Bundesgeschäftsführer der deutschen FDP ist auch Chefredakteur des internationalen Kommentardienstes kommentare-online.de
Am Podium nehmen ausserdem Julika Hartmann, frausinn.ch, Christian Dreyer, freilich.ch und Dominik Feusi, Ordungspolitik.ch teil. Alle Podiumsteilnehmer sind aktive Blogger.
"Bloggologie und Meinungsmacht"
Lyceumclub, Rämistrasse 26, 8001 Zürich
8. Februar 2006 12:00 - 13:30
Dr. phil. Fritz Goergen, referiert im Rahmen eines Podiumsgesprächs zum Thema „ Bloggologie und Meinungsmacht“. Fritz Goergen beschäftigt sich mit strategischer Kommunikation und Kommunikations-Strategien in der globalen Geistes- und Wirtschaftswelt und in den nationalen Politikwelten. Der frühere Bundesgeschäftsführer der deutschen FDP ist auch Chefredakteur des internationalen Kommentardienstes kommentare-online.de
Am Podium nehmen ausserdem Julika Hartmann, frausinn.ch, Christian Dreyer, freilich.ch und Dominik Feusi, Ordungspolitik.ch teil. Alle Podiumsteilnehmer sind aktive Blogger.

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