Dienstag, Januar 17, 2006
Ein Zug durch die Blogger-Gemeinde
Ein Zug durch die Gemeinde ist lustig. Ein Zug durch die vorgeblich liberale Bloggergemeinde jedoch nicht. Neulich habe ich es schon einmal angedeutet, aber nicht weiter ausgeführt. Dennoch ist es inzwischen Zeit, ein paar mehr Worte zu verlieren. Anlaß ist der Beitrag "Kindergartenpflicht? Warum nicht." bei den Bissigen 'Liberalen'. Da man ohnehin eine Schulpflicht habe (bezüglich welcher sich der Autor fragt, ob man überhaupt deren Berechtigung diskutieren solle), könne man eine Kindergartenpflicht wohl kaum ablehnen. Das Geld - an dem es jetzt mangele - sei bereitzustellen und eine Kindergartenpflicht einzuführen. Liberal? Kaum.
Mehrere Blogger, beispielhaft dieser und dieser, halten die Todesstrafe für liberal. Sie seien aufgeklärt: Andere Menschen mit dem Tod zu bestrafen ist nicht liberal. Liberales Prinzip ist die Wiedergutmachung des Schadens. Die Tötung des Mörders trägt nicht dazu bei, den Schaden zu beheben oder zu minimieren.
Auf einem anderen Blog findet man eine Lobhudelei auf den Irakkrieg, in den Kommentaren und auch anderswo viel bejubelt. Meine Maxime war bisher, dieses Thema von dem Blog fernzuhalten. Zu deutlich ist meine Erinnerung an meine Studienzeit in den USA im Frühjahr 2003. Zu deutlich ist mir meine Erfahrung der Gleichschaltung der amerikanischen Medien in dieser Frage in Erinnerung. Ein völkerrechtswidriger Krieg ist nicht liberal. Es ist mir keine Definition von Liberalismus bekannt, die ein Land verpflichtet, in ein anderes Land einzumarschieren, um vorgeblich dessen Bevölkerung zu Hilfe zu kommen. Der Liberalismus kennt keine Strafe für unterlassene Hilfeleistung. Wer anderen Staaten ein solches Recht zugesteht, der muß auch den für solche Interventionen geltenden rechtlichen Rahmen anerkennen. Dieser wird bestimmt durch das Völkerrecht. Zur Kenntnis hier ein paar Zeilen des Bundesverwaltungsgerichts (S. 72 ff.), wie dieses bezüglich des Einmarschs der USA in den Irak zu interpretieren ist:
Mehrere Blogger, beispielhaft dieser und dieser, halten die Todesstrafe für liberal. Sie seien aufgeklärt: Andere Menschen mit dem Tod zu bestrafen ist nicht liberal. Liberales Prinzip ist die Wiedergutmachung des Schadens. Die Tötung des Mörders trägt nicht dazu bei, den Schaden zu beheben oder zu minimieren.
Auf einem anderen Blog findet man eine Lobhudelei auf den Irakkrieg, in den Kommentaren und auch anderswo viel bejubelt. Meine Maxime war bisher, dieses Thema von dem Blog fernzuhalten. Zu deutlich ist meine Erinnerung an meine Studienzeit in den USA im Frühjahr 2003. Zu deutlich ist mir meine Erfahrung der Gleichschaltung der amerikanischen Medien in dieser Frage in Erinnerung. Ein völkerrechtswidriger Krieg ist nicht liberal. Es ist mir keine Definition von Liberalismus bekannt, die ein Land verpflichtet, in ein anderes Land einzumarschieren, um vorgeblich dessen Bevölkerung zu Hilfe zu kommen. Der Liberalismus kennt keine Strafe für unterlassene Hilfeleistung. Wer anderen Staaten ein solches Recht zugesteht, der muß auch den für solche Interventionen geltenden rechtlichen Rahmen anerkennen. Dieser wird bestimmt durch das Völkerrecht. Zur Kenntnis hier ein paar Zeilen des Bundesverwaltungsgerichts (S. 72 ff.), wie dieses bezüglich des Einmarschs der USA in den Irak zu interpretieren ist:
4.1.4.1.1 Gegen die von den Regierungen der USA und des UK am 20. März 2003Es lohnt sich für sich Liberale nennende Neocons, dort einmal die weiteren Ausführungen nachzulesen.
eingeleiteten offensiven militärischen Kampfhandlungen gegen den Irak bestanden bereits damals gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot
der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht.
Comments:
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Ich denke, die "Schuldigen" (zu denen auch meine Wenigkeit gehört) haben halt zu verschiedenen Themenbereichen unterschiedliche Denkansätze. Man kann wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch liberal bis libertär sein (also beispielsweise so unterschiedliche Dinge wie Kapitalismus, Einwanderung, Homosexuellenehe, Privatfernsehen und Drogenmißbrauch befürworten), und gleichzeitig, gerade WEIL man eine derartige Gesellschaft für schützenswert hält, gegenüber ihren Feinden auch mal den Marschflugkörper rausholen. Wenn man dann nicht liberal ist, ist man mit derselben Begründung auch kein NeoCon. Aber was ist man dann? Welche Schublade hätten's denn gern? ;-)
Paul13
http://napauleon.typepad.com/nobloodforsauerkraut/
Paul13
http://napauleon.typepad.com/nobloodforsauerkraut/
Hi Paul13,
es geht nicht um Schubladen. Wegen mir sind Irakkriegsrechtfertiger keine Neocons, sollen sie sich doch ein Wort dafür überlegen. Ich weiß nur, was sie nicht sind: sie sind nicht liberal. Ob modern oder klassisch, Liberalismus verlangt die Anerkennung der rule of law. Staatliches Handeln ist zum Schutz der Bürger nur in den Grenzen der Gesetze erlaubt. Die USA haben sich nicht an diese Regel gehalten. Wer das gutheisst, kümmert sich ebensowenig darum.
Schön auch Deine Umschreibung "schützenswert". Ja, sicher, solche Gesellschaften mögen als schützenswert aufgefaßt werden. Schutz dient jedoch der Verteidigung. Der Irakkrieg dient jedoch nicht zur Verteidigung - dann ansonsten wäre er nicht völkerrechtswidrig.
Im Gegensatz zu den Regeln, die sich Sozialdemokraten aller Schattierungen gegeben haben, gelten diese Regeln absolut und sind nicht dehnbar. Man kann nicht ein bischen, zB gesellschaftspolitisch, liberal sein, andernorts aber nicht. Entweder ist man liberal oder nicht. Ein bischen gibt's nicht, sondern nur schwarz oder weiss.
Noch weniger gilt das für denjenigen, der sich libertär nennen möchte. Vgl. dazu einige Beiträge vorher auf diesem Blog.
es geht nicht um Schubladen. Wegen mir sind Irakkriegsrechtfertiger keine Neocons, sollen sie sich doch ein Wort dafür überlegen. Ich weiß nur, was sie nicht sind: sie sind nicht liberal. Ob modern oder klassisch, Liberalismus verlangt die Anerkennung der rule of law. Staatliches Handeln ist zum Schutz der Bürger nur in den Grenzen der Gesetze erlaubt. Die USA haben sich nicht an diese Regel gehalten. Wer das gutheisst, kümmert sich ebensowenig darum.
Schön auch Deine Umschreibung "schützenswert". Ja, sicher, solche Gesellschaften mögen als schützenswert aufgefaßt werden. Schutz dient jedoch der Verteidigung. Der Irakkrieg dient jedoch nicht zur Verteidigung - dann ansonsten wäre er nicht völkerrechtswidrig.
Im Gegensatz zu den Regeln, die sich Sozialdemokraten aller Schattierungen gegeben haben, gelten diese Regeln absolut und sind nicht dehnbar. Man kann nicht ein bischen, zB gesellschaftspolitisch, liberal sein, andernorts aber nicht. Entweder ist man liberal oder nicht. Ein bischen gibt's nicht, sondern nur schwarz oder weiss.
Noch weniger gilt das für denjenigen, der sich libertär nennen möchte. Vgl. dazu einige Beiträge vorher auf diesem Blog.
Da niemand alle Kriterien für eine politische Idee gleichzeitig erfüllt, wäre niemand irgendwas. So kommt man aber nicht weiter. D.h. solange, bis einem klugen Kopf eine bessere Bezeichnung einfällt, muß man wohl auf Hilfskonstruktionen wie "libertäre NeoCons", "liberal hawks" und ähnliches zurückgreifen, will man bestimmte Kombinationen von politischen Ideen erklären.
Paul13
http://napauleon.typepad.com/nobloodforsauerkraut/
Paul13
http://napauleon.typepad.com/nobloodforsauerkraut/
Gegen "liberal hawks" habe ich gar nichts, nur zu :-P! Jede Kombination mit "libertär" jedoch ist eine Perversion dessen, was libertär bedeutet.
"Mehrere Blogger, beispielhaft dieser und dieser, halten die Todesstrafe für liberal. Sie seien aufgeklärt: Andere Menschen mit dem Tod zu bestrafen ist nicht liberal."
Es scheint mir eher das du, aus einer "aufgeklärten" Haltung heraus, die Todesstrafe ablehnst. Das ist auch dein gutes Recht, hat aber erstmal nichts mit liberal zu tun.
"Liberales Prinzip ist die Wiedergutmachung des Schadens."
Eben. Wiedergutmachung zugunsten des Opfers. Und einem Mord kann gar nichts anderes als der Tod des Aggressors gegenüberstehen. Andernfalls wäre es kein gerechter Ausgleichung. Einzig das Opfer kann die Strafe mildern, fallenlassen oder in Geld umwandeln. Im Falle von Mord wären es dann die Angehörigen in seinem Namen.
Lies mal Murray Rothbard " Die Ethik der Freiheit"
"Die Tötung des Mörders trägt nicht dazu bei, den Schaden zu beheben oder zu minimieren."
Das kann nur das Opfer (oder in gewissen Fällen die Angehörigen in seinem Namen) beurteilen. Was wir beide da denken spielt keine Rolle.
Es scheint mir eher das du, aus einer "aufgeklärten" Haltung heraus, die Todesstrafe ablehnst. Das ist auch dein gutes Recht, hat aber erstmal nichts mit liberal zu tun.
"Liberales Prinzip ist die Wiedergutmachung des Schadens."
Eben. Wiedergutmachung zugunsten des Opfers. Und einem Mord kann gar nichts anderes als der Tod des Aggressors gegenüberstehen. Andernfalls wäre es kein gerechter Ausgleichung. Einzig das Opfer kann die Strafe mildern, fallenlassen oder in Geld umwandeln. Im Falle von Mord wären es dann die Angehörigen in seinem Namen.
Lies mal Murray Rothbard " Die Ethik der Freiheit"
"Die Tötung des Mörders trägt nicht dazu bei, den Schaden zu beheben oder zu minimieren."
Das kann nur das Opfer (oder in gewissen Fällen die Angehörigen in seinem Namen) beurteilen. Was wir beide da denken spielt keine Rolle.
Eben. Wiedergutmachung zugunsten des Opfers. Und einem Mord kann gar nichts anderes als der Tod des Aggressors gegenüberstehen. Andernfalls wäre es kein gerechter Ausgleichung. Einzig das Opfer kann die Strafe mildern, fallenlassen oder in Geld umwandeln. Im Falle von Mord wären es dann die Angehörigen in seinem Namen.
Wie Du schon schreibst geht es um Wiedergutmachung, nicht aber um Ausgleich. Eine weitere Toetung kann hisichtlich des Opfers nichts gut machen, sondern hoechstens Interessen befriedigen, die im Umfeld des Opfers liegen, zB bei den genannten Verwandten. Interessen des Opfers gibt es nicht mehr, denn das ist tot.
Lies mal Murray Rothbard " Die Ethik der Freiheit"
Habe ich. Ich stimme in diesem Punkt nicht mi ihm ueberein. Er ist wenig ueberzeugend, schreibt eher aus einer kulturell-amerikanischen Position.
Das kann nur das Opfer (oder in gewissen Fällen die Angehörigen in seinem Namen) beurteilen. Was wir beide da denken spielt keine Rolle.
Das Opfer kann gar nichts mehr beurteilen. Die Angehoerigen sind nicht tot, sondern haben allenfalls einen eigenen Schaden geltend zu machen, zB Verlust der Arbeitskraft des Getoeteten.
Wie Du schon schreibst geht es um Wiedergutmachung, nicht aber um Ausgleich. Eine weitere Toetung kann hisichtlich des Opfers nichts gut machen, sondern hoechstens Interessen befriedigen, die im Umfeld des Opfers liegen, zB bei den genannten Verwandten. Interessen des Opfers gibt es nicht mehr, denn das ist tot.
Lies mal Murray Rothbard " Die Ethik der Freiheit"
Habe ich. Ich stimme in diesem Punkt nicht mi ihm ueberein. Er ist wenig ueberzeugend, schreibt eher aus einer kulturell-amerikanischen Position.
Das kann nur das Opfer (oder in gewissen Fällen die Angehörigen in seinem Namen) beurteilen. Was wir beide da denken spielt keine Rolle.
Das Opfer kann gar nichts mehr beurteilen. Die Angehoerigen sind nicht tot, sondern haben allenfalls einen eigenen Schaden geltend zu machen, zB Verlust der Arbeitskraft des Getoeteten.
"Wie Du schon schreibst geht es um Wiedergutmachung, nicht aber um Ausgleich."
Wiedergutmachung und Strafe im sinne der doppelten Strafe, siehe Rothbard.
"Eine weitere Toetung kann hisichtlich des Opfers nichts gut machen, sondern hoechstens Interessen befriedigen, die im Umfeld des Opfers liegen, zB bei den genannten Verwandten. Interessen des Opfers gibt es nicht mehr, denn das ist tot."
Die Verwandten haben die Verpflichtung im Sinne des Opfers zu handeln. Sicherlich werden dies nicht alle tun, der Staat ( oder vergleichbares) allerdings hat noch weniger Motivation dazu, er hat außerdem weder die Legitimation ( Verwandschaft) noch das Interesse (Bindung) an einem Urteil zur Bestrafung im Sinne des Opfers.
Ein Staat ohne Todesstrafe geht niemals mit einem von der Todesstrafe überzeugten Opfer überein.
"Die Angehoerigen sind nicht tot, sondern haben allenfalls einen eigenen Schaden geltend zu machen, zB Verlust der Arbeitskraft des Getoeteten."
Sie sollen keinen eigenen Schaden geltend machen, sondern im Sinne des Opfers sprechen. Vergleichbar zu einer Art Treuhänderschaft welche Eltern innehätten.
Der Staat hat kein Existenzrecht, wer also sollte es sonst tun?
Es geht hierbei doch um eine grundsätzliche Ethik. Die gilt für Mord genauso wie für Diebstahl.
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Wiedergutmachung und Strafe im sinne der doppelten Strafe, siehe Rothbard.
"Eine weitere Toetung kann hisichtlich des Opfers nichts gut machen, sondern hoechstens Interessen befriedigen, die im Umfeld des Opfers liegen, zB bei den genannten Verwandten. Interessen des Opfers gibt es nicht mehr, denn das ist tot."
Die Verwandten haben die Verpflichtung im Sinne des Opfers zu handeln. Sicherlich werden dies nicht alle tun, der Staat ( oder vergleichbares) allerdings hat noch weniger Motivation dazu, er hat außerdem weder die Legitimation ( Verwandschaft) noch das Interesse (Bindung) an einem Urteil zur Bestrafung im Sinne des Opfers.
Ein Staat ohne Todesstrafe geht niemals mit einem von der Todesstrafe überzeugten Opfer überein.
"Die Angehoerigen sind nicht tot, sondern haben allenfalls einen eigenen Schaden geltend zu machen, zB Verlust der Arbeitskraft des Getoeteten."
Sie sollen keinen eigenen Schaden geltend machen, sondern im Sinne des Opfers sprechen. Vergleichbar zu einer Art Treuhänderschaft welche Eltern innehätten.
Der Staat hat kein Existenzrecht, wer also sollte es sonst tun?
Es geht hierbei doch um eine grundsätzliche Ethik. Die gilt für Mord genauso wie für Diebstahl.
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